Da sich in regelmäßigen Abständen die Frage stellt, ob man eigentlich für jede erdenkliche Situation, die einem im Leben so treffen kann, auch ausreichend abgesichert ist, habe ich mal bei meiner DAV Versicherung nachgeschaut. Der Deutsche Alpenverein (DAV) versichert seine Mitglieder während der Ausübung von sportlichen Aktivitäten (Klettern, Skifahren, Snowboarden, Wandern etc.) vorrangig in der alpinen Region, vor den Folgen eines Unfalls. Zusätzlich bieten sie eine Unfallversicherung für die Freizeit an (wenn man beim Joggen in den Neckar plumpst oder so). In den Bedingungen steht dann interessanter Weise folgender Hinweis, der sich mir irgendwie nicht ganz erschließen will, aber vielleicht hab ich ein anderes Verständnis davon, wozu ich nach meinem Tod wohl noch fähig sein werde 😮 :
„Wenn Sie einen Unfall erlitten haben, zeigen Sie uns dies bitte unverzüglich an. Im tragischen Falle des Todes infolge eines Unfalles informieren Sie uns bitte innerhalb von 48 Stunden.“